Mindestlohn, Schwarzarbeit und Mittelschicht

Kritiker_innen sagen voraus, dass der Mindestlohn Schwarzarbeit fördert und kleine und mittelständische Unternehmen  künftig unter dem Mindestlohn leiden werden, und aus Bayern kommen Forderungen der CSU den Mindestlohn zu „entschärfen“ und Kontrollen abzuschaffen.

Doch fördert der Mindestlohn wirklich Schwarzarbeit und schadet kleineren Unternehmen?

Schwarzarbeit
Nach zwei Monaten mit Mindestlohn liegen leider noch wenige Daten vor. Der Diskurs zum Thema Schwarzarbeit wird v.a. auf eine Studie des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung und der Universität Linz bezogen. Darin steht, dass der Anteil der Schattenwirtschaft (= Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Hehlerei, Betrug ) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) unverändert bei 12,2 % bleibt. Der Wert der Schattenwirtschaft steigt um 1,5 Milliarden €, jedoch wuchs auch das BIP im vergangenen Jahr. Für Vergleiche sollten daher nicht die absoluten Zahlen herangezogen werden, sondern die relativen Zahlen, die ein Stagnieren des Anteils der Schattenwirtschaft am BIP bei 12,2% und somit keinen Positivtrend der Schwarzwirtschaft aufgrund der Einführung eines Mindestlohns beschreiben.

Kleine und mittelständische Unternehmen
Nachteile für kleinere und mittelständische Unternehmen werden meist damit begründet, dass vermehrt Bürokratie entsteht und dadurch erhöhte Kosten erstehen und potentiell sogar Arbeitsplätze gestrichen werden müssen. Das bezieht sich konkret auf die Aufzeichnungspflicht für Unternemen in schwarzarbeitsgefährdeten Wirtschaftszeigen gemäß §2a des SchwarzArbG, also im Bau-, Gebäudereinigungs- oder Gaststättengewerbe und Minijobs. Bis zu einem Einkommen von 2958 € müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit täglich dokumentiert und 2 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind gedacht, um eine Kontrolle der Einhaltung es Mindestlohnes zu ermöglichen.
Schon jetzt ist das Mindestlohngesetzt bereits durch einige Ausnahmen, wie z.B. für Praktikant_innen und Arbeitslose, eingeschränkt. Bei einer „Entbürokratisierung“ droht daher die Gefahr, dass Personen, denen durch den Mindestlohn ein menschenwürdiges Einkommen garantiert werden soll, nicht vor Lohndumping geschützt werden können und der Mindestlohn ausgehebelt ist.
„Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung versucht die Union, die Axt an den Mindestlohn zu legen. Gefordert wird nicht nur, Einkommensgrenzen zu überprüfen, sondern auch, Minijobs generell von den Dokumentationspflichten auszunehmen. Gerade bei den Minijobs waren Niedrigstlöhne und die Umgehung von Standards bisher an der Tagesordnung. […] Fakt ist, dass schon vor [Anm.: z.B. im AEntG §19 Abs. 2] dem Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten in vielen Branchen existierten, ohne dass es zu Problemen gekommen wäre.“, Brigitte Pothmer, MdB für B 90/ Die Grünen.

Was meint ihr? Seid ihr schon auf interessante Untersuchungen zu dem Thema gestoßen?

Quellen:
http://www.muenchen.tv/csu-fordert-verzicht-auf-mindestlohn-kontrollen-89333/
http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-10/mindestlohn-auswirkungen-arbeitsmarkt/seite-2
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mindestlohn-aufzeichnungspflicht-gelockert-kommission-berufen/11132990.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-und-union-nahles-lehnt-mindestlohn-light-ab-a-1015374.html
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt-studie-mindestlohn-verhindert-2015-rueckgang-der-schattenwirtschaft_id_4448648.html
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Sonstige-Pflichten/sonstige-pflichten_node.html;jsessionid=5B42AA200CEF0D983E8D7F8A1C63056A#doc99742bodyText1

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